Smart Tachograph 2: Neue Pflicht bis Ende 2025 – das müssen Fuhrparkbetreiber jetzt wissen

Bis spätestens Ende 2025:
Alle Fahrzeuge mit bestehender Fahrtenschreiberpflicht müssen im grenzüberschreitenden Verkehr mit einem Smart Tachograph 2 (SMT2 / G2V2) ausgerüstet sein – egal ob bisher analog oder digital (Version 1).
Ab 1. Juli 2026:
Die Fahrtenschreiberpflicht wird auf Fahrzeuge ab 2,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht (zGG) ausgeweitet, sofern sie grenzüberschreitend eingesetzt werden. Das betrifft insbesondere Transporter im Kurier- und Lieferdienst.
Umstellung auf den Smart Tachograph 2 bis Ende 2025
Die EU schreibt ab Ende 2025 die Umrüstung auf den Smart Tachograph 2 vor. Ziel ist es, den Straßenverkehr transparenter und effizienter zu kontrollieren – insbesondere im internationalen Güter- und Personenverkehr.
Die Einhaltung der Lenk- und Ruhezeiten ist international geregelt. Die Unterzeichner des „Europäischen Übereinkommen über die Arbeit des im internationalen Straßenverkehr beschäftigten Fahrpersonals“, kurz EATR-Staaten, haben viele Vorgaben vereinheitlicht, um die Sicherheit im Transport zu erhöhen.
Was ist der Smart Tachograph 2?
Der Smart Tachograph 2 ist die weiterentwickelte Version des bisherigen digitalen Fahrtenschreibers. Er bringt neue Funktionen mit, die sowohl für Transportunternehmen als auch für Kontrollbehörden wichtig sind:
- Automatische Registrierung von Grenzübertritten
- Erfassung von Be- und Entladevorgängen
- Verbesserte Standortbestimmung über GNSS (Satellitenortung)
- Sichere drahtlose Kommunikation zur Fernauslesung durch Behörden
- Stärkere IT-Sicherheitsstandards
- Kompatibilität mit anderen digitalen Systemen, z. B. Flottenmanagement
Diese Erweiterungen sollen Manipulationen erschweren, den Kontrollaufwand verringern und die Einhaltung der Lenk- und Ruhezeiten verbessern.
Wer ist betroffen?
Alle Fahrzeuge mit bestehender Fahrtenschreiberpflicht müssen bei grenzüberschreitendem Verkehr bis spätestens Ende 2025 mit einem Smart Tachograph 2 ausgestattet sein – unabhängig davon, ob sie zuvor bereits einen digitalen Tachographen (Version 1) oder einen analogen Tachographen verwendet haben.
Darüber hinaus gilt ab dem 1. Juli 2026:
Fahrzeuge ab 2,5 Tonnen zGG, die grenzüberschreitend eingesetzt werden, unterliegen dann ebenfalls der Fahrtenschreiberpflicht.
Das betrifft insbesondere kleinere Transporter im Kurier- und Lieferdienstbereich, die bisher nicht unter diese Regelung fielen.
Bußgelder bei Verstößen
Die Missachtung der neuen Vorgaben kann teuer werden:
- 250 € Bußgeld drohen dem Fahrer, wenn eine gültige Fahrerkarte fehlt und eine Kontrolle dadurch unmöglich ist.
- 500 € oder mehr Bußgeld müssen Unternehmen zahlen, wenn sie die gesetzlich vorgeschriebene Archivierung der Fahrerkartendaten nicht einhalten.
Unsere Lösung: TSI Telematic unterstützt Sie bei der Umstellung
Mit unseren Lösungen zum digitalen Tachographen und dem automatischen Fernauslesen erfüllen Sie alle gesetzlichen Vorgaben – zuverlässig, effizient und zukunftssicher. Unser Leistungsangebot umfasst:
- Automatische Fernauslesung von Fahrerkarte und Massenspeicher – direkt aus dem Fahrzeug, ohne mühsame manuelle Vorgänge im Fahrzeug
- Rechtskonforme Archivierung aller Tachographendaten – revisionssicher und DSGVO-konform
- Tagesaktuelle Auswertung von Lenk-, Ruhe- und Arbeitszeiten
- Unsere Plattform bietet eine klare Übersicht zu Fahreraktivitäten, Grenzübertritten, Verstößen und verbleibender Fahrzeit.
- Nahtlose Integration in Flottenmanagement, Tourenplanung und Fahrzeugortung
- Unsere Systeme sind SMT2-ready und unterstützen bereits heute alle Anforderungen der neuen Fahrtenschreiberverordnung.
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Nutzen Sie die Gelegenheit, Ihren Fuhrpark technisch und organisatorisch auf den neuesten Stand zu bringen. Für viele Fuhrparks bedeutet diese Umstellung nicht nur den Austausch der Fahrtenschreiber, sondern auch die Anpassung interner Prozesse, z. B. bei der Datenarchivierung oder bei Schulungen. Mit TSI sind Sie schon jetzt für die neuen Anforderungen gerüstet – alles in einem Portal, an zentraler Stelle. Wir kümmern uns um die technischen Details für Sie.
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Rechtsgrundlagen
Die gesetzlichen Grundlagen finden Sie insbesondere in folgenden offiziellen Verordnungen: