Jetzt verfügbar: Verstoßauswertungen und Fahrerbelehrungen

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Wir be­ra­ten Sie gern un­ver­bind­lich zu allen The­men rund um die di­gi­ta­len Ta­cho­gra­phen Ihrer Fahr­zeu­ge und wie Sie mit Telematik-​Lösungen der TSI Ihr Un­ter­neh­men fit für die Zu­kunft ma­chen!

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Warum möchten wir soviel wissen?

Bis auf Ihre Kon­takt­in­for­ma­tio­nen sind alle An­ga­ben op­tio­nal und frei­wil­lig. Die Kon­takt­da­ten brau­chen wir na­tür­lich, um Sie zu er­rei­chen.

Sons­ti­ge An­ga­ben nut­zen wir nur um Ihnen in einer Be­ra­tung best­mög­li­che Lö­sun­gen, auf Sie zu­ge­schnit­ten, vor­zu­stel­len. Sie kön­nen uns so­viel oder so­we­nig mit­tei­len, wie Sie möch­ten.

Da­ten­schutz

Alle An­ga­ben be­han­deln wir na­tür­lich streng ver­trau­lich und geben diese auch nicht wei­ter.

Da­ten­schutz ist bei uns nicht nur ein Kern­merk­mal aller un­se­rer Lö­sun­gen, son­dern wird auch im Um­gang mit Kun­den immer groß­ge­schrie­ben.

Mehr In­for­ma­tio­nen zum Da­ten­schutz fin­den Sie immer ak­tu­ell in un­se­rer Da­ten­schutz­er­klä­rung.

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11.03.2019

Gesetzlich sind Unternehmer, Spediteure, Reiseveranstalter und andere, für Transport verantwortliche Unternehmen, dazu verpflichtet Sorge zu tragen, dass Beförderungspläne nicht gegen Fahrpersonalrecht (insbes. Verordnung (EG) Nr. 561/2006) verstoßen. Die Verantwortung, die Fahrten so zu planen, dass die Einhaltung der rechtlichen Vorgaben sichergestellt werden, liegt beim ausführenden Unternehmer.

Auf Grundlage der Verstoßauswertung kann der Unternehmer die Ursachen für Verstöße ermitteln und gezielte Maßnahmen treffen, um diesen entgegen zu wirken.

Vermeiden Sie Bußgelder

Denn insbesondere, wenn Verstöße über einen längeren Zeitraum hinweg stattfinden, sind neben Bußgeldern (nach Fahrpersonalgesetz von bis zu 30.000 Euro pro Verstoß) auch verwaltungs- und strafrechtliche Konsequenzen zu erwarten.

Die Daten des Tachografen sollten mindestens einmal im Monat ausgewertet und die Ursache für Verstöße ermittelt werden (Verordnung (EG) Nr. 561/2006).

Ursachen für Verstöße aufklären

Identifizieren sie die Ursachen für Verstöße. Liegen z.B. Kenntnis- oder Bedienfehler vor, oder gibt es Manipulationsanzeichen. Wurden z.B. Fahrerkarten illegal eingesetzt? Sind Fahrerkartendaten eines Fahrers vorhanden, der in diesem Zeitraum im Urlaub oder erkrankt war?

Kurzfristig Maßnahmen, eventuell erneute Schulungen oder Belehrungen der Fahrer, müssen zur Beseitigung der Ursachen getroffen werden.

Das Modul „Verstoßauswertung / Fahrerbelehrung“ der TSI ist bestens geeignet, dieser Pflicht und den Anforderungen im Fahrpersonalrecht nachzukommen.

Fahrerbelehrung

Die Fahrerbelehrung, der richtigen Umgang mit Fahrzeugen, die Sicherstellung von Maßnahmen zur Unfallverhütung nach UVV liegt, wie die Verstoßauswertung, in der Hand des Unternehmers.

Die Fahrer müssen regelmäßig eingewiesen werden, um zu überprüfen, ob die Sozialvorschriften verinnerlicht sind und auch eingehalten werden.

Bei der Durchführung der regelmäßigen Fahrerunterweisungen unterstützt Sie das TSI System Sie nicht nur, sondern erstellt für Sie auch individuelle Belehrungsunterlagen für Ihre Fahrer.

Fahrerunterweisungen und Nachweisdokumentation leicht gemacht

Sorgen Sie für eine reibungslose rechtliche Absicherung mit dem integrierten Dokumentenmanagement. So können Sie die durchgeführten Belehrungen jederzeit nachvollziehbar nachweisen und diese beweissicher dokumentieren.

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